Architekt will 57000 Euro vom Messiaen-Verein.
Das wäre dessen Aus.
16.10.2013 Von Andreas Herrmann
Nur eine knappe Stunde hat gestern der dritte Prozesstag im
Architektenstreit um den Siegerentwurf für den Zgorzelecer Meetingpoint-Neubau
am Landgericht Görlitz gedauert. Prominenter Zeuge war Kulturraumsekretär
Joachim Mühle, der eigens dafür seinen für diesen Tag geplanten Kulturkonvent
verschieben musste.
Die Vorgeschichte des Streites reicht über vier Jahre zurück: Der Dresdner
Architekt Ruairi O’Brien hatte im Sommer 2009 den Architekturwettbewerb für den
Neubau eines Kultur- und Bildungszentrums auf dem Gelände des ehemaligen
Kriegsgefangenenlagers Stalag VIIIa in Zgorzelec mit einer großen, lichten
Vision gewonnen. Er unterschrieb jedoch die geforderte Erklärung zur Abtretung
seiner Urheberrechte nicht. Darauf wurde er nachträglich aus dem Wettbewerb
geworfen und fordert nun für erbrachte Planungsleistungen über 57000 Euro vom
Messiaen-Verein. Dieser bezweifelt sowohl den Anspruch als auch die Höhe – und
hätte auch gar kein Geld dafür. Doch kurzzeitig, Anfang 2012 hatte er es.
Genau da setzte Richter Hartmut Wiecorek nun wieder an. Denn er wollte von
Mühle wissen, ob er dem Görlitzer Verein „Meetingpoint Music Messiaen“ eigens
für den Wettbewerbssieger gedachte Fördermittel ausgezahlt, die der Verein aber
anderweitig verwendet habe. Mühle bestätigte zwar die Zahlung für Bauplanung an
den Verein, aber das Geld war nicht personengebunden. Und er kann sich auch
nicht an eine derartige persönliche Zusage an den damals gefeierten Architekten
Ruairi O’Brien bei der Preisverleihung 2009 erinnern. Joachim Mühle erklärte
jetzt vor Gericht, dass der Messiaen-Verein die 48 000 Euro vom Landkreis für
die Bauplanung nach fünf Monaten wieder an den Absender, also den Landkreis,
zurückgezahlt hat.
Landrat ist in der Pflicht
Der nächste Termin am 7. November wird noch kürzer als der gestrige. Punkt
neun Uhr will Richter Hartmut Wiecorek wohl ein Urteil „dem Grunde nach“
verkünden. Dann steht fest, ob er in der dreijährigen, intensiven Kommunikation
zwischen Gedenkverein und Architekturbüro einen erteilten Auftrag sieht. Falls
das so ist und der Verein zur Zahlung der geforderten Summe in Höhe von 57000
Euro verpflichtet würde, ist er wohl sofort zahlungsunfähig. O’Briens Anwalt
Hans Theisen sieht darin aber keine Gefahr und dann den Landrat in der Pflicht,
dies zu verhindern: „Das Geld war doch schon auf dem Vereinskonto. Es war
eindeutig nur für O’Briens Entwurf gedacht. Anstatt es zurückzufordern, hätte
man es auszahlen sollen.“
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