Tuesday, October 22, 2013

Messiaen-Streit kurz vor erstem Urteil



 Architekt will 57000 Euro vom Messiaen-Verein. 
Das wäre dessen Aus.
16.10.2013 Von Andreas Herrmann

Nur eine knappe Stunde hat gestern der dritte Prozesstag im Architektenstreit um den Siegerentwurf für den Zgorzelecer Meetingpoint-Neubau am Landgericht Görlitz gedauert. Prominenter Zeuge war Kulturraumsekretär Joachim Mühle, der eigens dafür seinen für diesen Tag geplanten Kulturkonvent verschieben musste.
Die Vorgeschichte des Streites reicht über vier Jahre zurück: Der Dresdner Architekt Ruairi O’Brien hatte im Sommer 2009 den Architekturwettbewerb für den Neubau eines Kultur- und Bildungszentrums auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VIIIa in Zgorzelec mit einer großen, lichten Vision gewonnen. Er unterschrieb jedoch die geforderte Erklärung zur Abtretung seiner Urheberrechte nicht. Darauf wurde er nachträglich aus dem Wettbewerb geworfen und fordert nun für erbrachte Planungsleistungen über 57000 Euro vom Messiaen-Verein. Dieser bezweifelt sowohl den Anspruch als auch die Höhe – und hätte auch gar kein Geld dafür. Doch kurzzeitig, Anfang 2012 hatte er es.
Genau da setzte Richter Hartmut Wiecorek nun wieder an. Denn er wollte von Mühle wissen, ob er dem Görlitzer Verein „Meetingpoint Music Messiaen“ eigens für den Wettbewerbssieger gedachte Fördermittel ausgezahlt, die der Verein aber anderweitig verwendet habe. Mühle bestätigte zwar die Zahlung für Bauplanung an den Verein, aber das Geld war nicht personengebunden. Und er kann sich auch nicht an eine derartige persönliche Zusage an den damals gefeierten Architekten Ruairi O’Brien bei der Preisverleihung 2009 erinnern. Joachim Mühle erklärte jetzt vor Gericht, dass der Messiaen-Verein die 48 000 Euro vom Landkreis für die Bauplanung nach fünf Monaten wieder an den Absender, also den Landkreis, zurückgezahlt hat.
Landrat ist in der Pflicht
Der nächste Termin am 7. November wird noch kürzer als der gestrige. Punkt neun Uhr will Richter Hartmut Wiecorek wohl ein Urteil „dem Grunde nach“ verkünden. Dann steht fest, ob er in der dreijährigen, intensiven Kommunikation zwischen Gedenkverein und Architekturbüro einen erteilten Auftrag sieht. Falls das so ist und der Verein zur Zahlung der geforderten Summe in Höhe von 57000 Euro verpflichtet würde, ist er wohl sofort zahlungsunfähig. O’Briens Anwalt Hans Theisen sieht darin aber keine Gefahr und dann den Landrat in der Pflicht, dies zu verhindern: „Das Geld war doch schon auf dem Vereinskonto. Es war eindeutig nur für O’Briens Entwurf gedacht. Anstatt es zurückzufordern, hätte man es auszahlen sollen.“
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